Hundeschule - Beste Freunde

Tamara-Nala
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundetraining Ritterhude und Kunden, die am Unterricht von Hundeschule Beste Freunde teilnehmen.

 

§1 Leistungserbringung

(a) Die Leistungen und Angebote ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung; sie erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

(b) Mit der Anmeldung zu einem Angebot von Hundetraining Ritterhude geht der Halter verbindlich einen Vertragsabschluss ein. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Trainingsstundengebühr, die sich aus den jeweils gültigen Preislisten ergibt.

Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch Hundeschule Beste Freunde zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB‘s von Hundeschule Beste Freunde als anerkannt.

Mündlich (telefonisch oder persönlich) sowie per Mail vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich verbindlich.

 

§2 Zahlungsmodalitäten

Die Gebühren für das Training sind im Voraus durch Überweisung auf das Geschäftskonto zu entrichten, unmittelbar bar per EC Karte oder PayPal vor Ort zu zahlen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung bekanntgegebenen Honorare.

Aktuelle Preise und Kurstermine können jederzeit telefonisch oder per Mail angefragt werden.

Honorar- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten. Hundetraining Ritterhude behält sich vor, bei Terminen in vorheriger Absprache mit dem Halter eine Fahrtkosten-pauschale zu berechnen. Diese ist ebenfalls telefonisch oder per Mail zu erfragen.

 

§3 Rücktrittsrecht

(a) Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar, werden die Unterrichtsstunden von Hundeschule Beste Freunde abgesagt. In diesen Fällen werden die Trainingsstunden nachgeholt.

(b) Hundeschule Beste Freunde behält sich kurzfristige und kleinere Änderungen bezüglich des Unterrichtsortes, des Unterrichtsablaufs sowie zeitliche Verschiebungen vor.

(c) Vereinbarte Einzelstunden sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden in vollem Umfang berechnet. Verspätungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Unterrichtszeit.

(d) Bei Erkrankung des Veranstalters oder Nicht-Erreichen der erforderlichen Mindest-teilnehmerzahl werden die Gebühren erstattet. Es findet keine Rückerstattung, auch nicht anteilig, statt, wenn der Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht alle vereinbarten Kursstunden wahrnehmen kann. Es wird aber versucht, zahlungs-pflichtige Ausweichtermine zu finden.

 

§4 Teilnahme

(a) Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalter- Haftpflichtversicherung (auch für Schäden, die im Hundetraining entstehen) abgeschlossen sein; eine Kopie der Versicherungspolice ist auf Verlangen vorzuzeigen.

(b) Der Halter versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.

(c) Der jeweilige Tierhalter ist verpflichtet, nur gesunde Tiere am Training teilnehmen zu lassen und durch Vorlage des Impfausweises die notwendigen Vorsorgeimpfungen zu dokumentieren.

(d) Chronische Erkrankungen sind bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.

(e) Hundeschule Beste Freunde behält sich grundsätzlich vor, den Gesundheitszustand des Tieres im Verdachtsfalle von einem Tierarzt überprüfen zu lassen, bevor mit dem Training oder der Beratung begonnen wird.

(f) Hundeschule Beste Freunde behält sich vor, erforderlichenfalls den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren.

(g) Begleitpersonen der Teilnehmer müssen im Vorfeld bei Hundetraining Ritterhude angemeldet werden.

 

§5 Gefahren / Haftungsausschluss

(a) Den Anweisungen der Hundetrainerin ist eigens zur Gefahrenabwehr zwingend Folge zu leisten.

(b) Für Anweisungen innerhalb der Verhaltensberatung und/oder des Trainings und daraus resultierenden Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftet Hundetraining Ritterhude nicht.

(c) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden, die sich während des Trainings ereignen, haftet die Hundeschule ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(d) Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.

 

§6 Erfolgsgarantie

Der Halter erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung.

Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Halter, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt.

Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres, nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht, seiner Vorgeschichte und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

Hundeschule Beste Freunde übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

 

§7 Kopierrechte

Unterlagen, die von Hundeschule Beste Freunde im Zusammenhang mit dem Training ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältig oder verbreitet werden.

 

§8 Datenschutz

Fotos oder Videoaufnahmen, die während des Trainings von Hundeschule Beste Freunde oder seitens Dritter gemacht werden, sind für jegliche Verwendung freigegeben, sofern ein Teilnehmer der Veröffentlichung in jeglicher Form mündlich oder schriftlich widerspricht.

 

§9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Ritterhude

 

§10 Schlussbestimmungen

(a) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder undurchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(b) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Gewolltem beider Parteien am nächsten kommt.

(c) Jegliche Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 


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